Bei den Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag in Riesa am 11. Januar 2025 war unser Abgeordneter Nam Duy Nguyen als parlamentarischer Beobachter vor Ort. Vormittags erlitt er – unbeteiligt am Rande einer konfrontativen Situation stehend – aus den Reihen der Polizei einen Schlag ins Gesicht, ging zu Boden und war kurzzeitig bewusstlos. Seitdem wurde wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Verfahren jetzt eingestellt: Es habe „nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit festgestellt werden“ können, „dass es tatsächlich zu einem gezielten Schlag eines Polizeibeamten gegen das Gesicht des Abgeordneten gekommen ist.“ Es sei nicht auszuschließen, „dass ein Polizeibeamter im Rahmen einer Zwangsanwendung gegen einen anderen Demonstrationsteilnehmer vorging und es in der Folge zu einer Kollision zwischen diesem und dem Abgeordneten kam, wodurch letzterer zu Boden stürzte.“ Und weiter: „Unabhängig davon wäre ein entsprechendes Handeln des Polizeibeamten jedenfalls gerechtfertigt gewesen. Die Zwangsanwendung erfolgte im Rahmen unmittelbaren Zwangs gegen Demonstrationsteilnehmer, die Polizeibeamte eingekesselt hatten und mehrfachen Aufforderungen, sich zu entfernen, nicht nachgekommen waren. Auch wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete selbst an der Einkesselung beteiligt war, befand er sich in unmittelbarer Nähe zu einem aktiv und aggressiv auftretenden Demonstrationsteilnehmer.“ Bemerkenswert! Bild: Sandro Halank, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons
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